BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 2. Oktober 2013

Teil römisch drei

268. Kundmachung:

Geltungsbereich des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Übereinkommen über Spezialmissionen

268. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Übereinkommen über Spezialmissionen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Übereinkommen über Spezialmissionen Bundesgesetzblatt Nr. 380 aus 1985,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Estland

21. Oktober 1991

Guatemala

12. Februar 1988

Liberia

16. September 2005

Slowakei

27. April 1999

Spanien

31. Mai 2001

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Fakultativprotokoll gebunden zu erachten:

Staaten:

mit Wirksamkeit vom:

Bosnien und Herzegowina

6. März 1992

Bundesrepublik Jugoslawien, nunmehr Serbien

27. April 1992

Montenegro

3. Juni 2006

Faymann