Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 13. September 2013 |
Teil römisch drei |
251. Kundmachung: | Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Albanien am 14. Oktober 2008 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1959,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2008,) hinterlegt.
Auf Grund einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs vom 21. August 2013 wird die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2008, dahingehend berichtigt, dass die Mitteilung betreffend die Hinterlegung der Beitrittsurkunde durch Moldau am 26. Mai 1993 mit Wirkung vom 14. Mai 2013 annulliert wurde.
Faymann