Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 5. September 2013 |
Teil römisch drei |
237. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Moldau am 14. Mai 2013 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1958, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 2010,) hinterlegt.
Faymann