Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 13. August 2013 |
Teil römisch drei |
222. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 538 aus 1974,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2013,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Jamaika1 |
9. Jänner 2013 |
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Litauen1 |
15. Juli 2013 |
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Nicaragua |
29. Juli 2013 |
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Ukraine |
25. März 2013 |
Faymann
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].