BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 13. August 2013

Teil römisch drei

222. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

222. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 538 aus 1974,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2013,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Jamaika1

9. Jänner 2013

Litauen1

15. Juli 2013

Nicaragua

29. Juli 2013

Ukraine

25. März 2013

Faymann

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].