BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 9. Jänner 2013

Teil römisch drei

2. Kundmachung:

Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

2. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 61 aus 2010,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Litauen

26. September 2012

Nauru

14. Dezember 2012

Spanien

21. September 2011

Faymann