BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 23. Juli 2013

Teil römisch drei

193. Kundmachung:

Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

193. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zur Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 37 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2010,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Brasilien

30. November 2010

Südafrika

24. Jänner 2012

Kuwait

24. Mai 2013

Faymann