BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 28. Juni 2013

Teil römisch drei

171. Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1717 Ausschussbericht 1848 Sitzung 164. Bundesrat:, Ausschussbericht 8759 Sitzung 811.)

171.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer 2, B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Artikel 50, Absatz 4, B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, gälische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte

[Titelseite siehe Anlagen]

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[deutsche Schlussakte siehe Anlagen]

[Datumsseite siehe Anlagen]

[Signaturseiten Beitrittsvertrag siehe Anlagen]

[Signaturseiten Schlussakte siehe Anlagen]

[Anlage gem. Anhang römisch fünf siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. August 2012 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 3, Absatz 3, mit 1. Juli 2013 in Kraft.

Der Vertrag wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 112 vom 24.04.2012, veröffentlicht.

Faymann