BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 19. Juni 2013

Teil römisch drei

158. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

158. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats hat Rumänien am 6. Mai 2013 seine Beitrittsurkunde gemäß Artikel 17, des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2012,) hinterlegt.

Faymann