Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 19. Juni 2013 |
Teil römisch drei |
158. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern |
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats hat Rumänien am 6. Mai 2013 seine Beitrittsurkunde gemäß Artikel 17, des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2012,) hinterlegt.
Faymann