Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 11. Juni 2013 |
Teil römisch drei |
151. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2000, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2009,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Bosnien und Herzegowina |
20. Februar 2013 |
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die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien |
2. März 2010 |
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Montenegro |
19. Mai 2009 |
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Serbien1 |
31. Juli 2009 |
Faymann
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.6].