BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 14. Jänner 2013

Teil römisch drei

11. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

11. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1973, idgF, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2010,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Island

24. Februar 2011

Tadschikistan

28. Dezember 2011

Faymann