BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 8. April 2013

Teil römisch drei

103. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006

103. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kolumbien am 15. März 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 2006 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2013,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 abgegeben.

Faymann

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XIX.46].