Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 8. April 2013 |
Teil römisch drei |
103. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kolumbien am 15. März 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 2006 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2013,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 abgegeben.
Faymann
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XIX.46].