Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 9. Jänner 2013 |
Teil römisch drei |
1. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat Tadschikistan am 26. November 2012 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2009,) hinterlegt.
Faymann