Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 16. Mai 2012 |
Teil römisch eins |
44. Bundesgesetz: | Arzneibuchgesetz 2012 - ABG 2012 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1678 Ausschussbericht 1761 Sitzung 153. Bundesrat:, Ausschussbericht 8725 Sitzung 808.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, AGES, ist das zuständige Institut für fachliche Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Arzneibuch. Sofern der AGES die Durchführung der Untersuchungen nicht möglich ist, können diese in anderen dafür geeigneten Einrichtungen vorgenommen werden.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der/die Bundesminister/in für Gesundheit betraut.
Fischer
Faymann