BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 23. April 2012

Teil römisch drei

77. Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1331 Ausschussbericht 1401 Sitzung 118. Bundesrat:, Ausschussbericht 8572 Sitzung 800.)

77.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 2, des Protokolls wurden am 17. November 2011 bzw. 6. April 2012 (eingelangt am 10. April 2012) abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll somit am 1. Mai 2012 in Kraft.

Faymann