Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 23. April 2012 |
Teil römisch drei |
76. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1411 Ausschussbericht 1454 Sitzung 124. Bundesrat:, Ausschussbericht 8587 Sitzung 801.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Vertragstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertragstext in tadschikischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. April 2012 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Juli 2012 in Kraft.
Faymann