BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 23. April 2012

Teil römisch drei

76. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1411 Ausschussbericht 1454 Sitzung 124. Bundesrat:, Ausschussbericht 8587 Sitzung 801.)

76.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Vertragstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vertragstext in tadschikischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. April 2012 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Juli 2012 in Kraft.

Faymann