BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 7. März 2012

Teil römisch drei

56. Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

56. Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B1 zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)2

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 13. Oktober 2011, C.N.690.2011.TREATIES-3, sind zu den Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Artikel 14, Absatz 3, des Übereinkommens nachstehende Änderungen und Berichtigungen angenommen worden und mit 5. Oktober 2011 in Kraft getreten:

[Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 43/2011.

2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973 idF BGBl. III Nr. 241/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008.