BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 21. Februar 2012

Teil römisch drei

46. Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum samt Anhängen, Schlussakte und Erklärungen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 443 Ausschussbericht 501 Sitzung 56. Bundesrat:, Ausschussbericht 7923 Sitzung 755.)

46.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen, Schlussakte und Erklärungen wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, isländische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, norwegische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum samt Anhängen, Schlussakte und Erklärungen

[Vertragstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel samt Unterschriftenblätter siehe Anlagen]

[Anhänge in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Schlussakte in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel samt Unterschriftenblätter siehe Anlagen]

[Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Juni 2008 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 6, Absatz 2, am 9. November 2011 in Kraft getreten.

Faymann