BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 15. Februar 2012

Teil römisch drei

37. Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“

37. Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“

[Schreiben an Grundrechteagentur in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Schreiben an Grundrechteagentur in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

[Antwortschreiben der Grundrechteagentur in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Antwortschreiben der Grundrechteagentur in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 idgF, wurde hergestellt.

Das im vorliegenden Briefwechsel enthaltene Zusatzabkommen tritt mit 1. März 2012 in Kraft.

Faymann