Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 25. Jänner 2012 |
Teil römisch drei |
19. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 4. März 1996 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1395 Ausschussbericht 1453 Sitzung 124. Bundesrat:, Ausschussbericht 8586 Sitzung 801.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch zwei, Absatz eins, des Protokolls wurden am 2. bzw. 6. Dezember 2011 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll mit 1. März 2012 in Kraft.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 40/1997.