BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 20. Dezember 2012

Teil römisch drei

187. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

187. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat die Volksrepublik China am 3. September 2012 nachstehende Notifikation zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung Bundesgesetzblatt Nr. 512 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 2012,) in Bezug auf die zentrale Behörde der Sonderverwaltungsregion Macao1 abgegeben:

„Die Amtssprachen der Sonderverwaltungsregion Macao sind Chinesisch und Portugiesisch. Die Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Übereinkommens würde beschleunigt werden, wenn die Anträge und sonstigen Schriftstücke, welche an die zentrale Behörde der Sonderverwaltungsregion Macao gerichtet sind, mit einer Übersetzung ins Chinesische oder Portugiesische begleitet werden könnten.“

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 165/2000.