Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 17. Dezember 2012 |
Teil römisch drei |
178. Kundmachung: | Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:
Auf der elften Tagung der Vertragsparteien zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1989,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2005,) haben die Vertragsparteien gemäß Artikel 2, Absatz 9, des Protokolls folgende Anpassungen angenommen:
[Anpassungen der Anlage A in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Anpassungen der Anlage A in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Anpassungen der Anlage B in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Anpassungen der Anlage B in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Anpassungen der Anlage E in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Anpassungen der Anlage E in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Anpassungen sind gemäß Artikel 2, Absatz 9, Litera d, des Protokolls mit 28. Juli 2000 in Kraft getreten.
Faymann