BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 4. Dezember 2012

Teil römisch drei

169. Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1896 Ausschussbericht 1929 Sitzung 173. Bundesrat:, Ausschussbericht 8801 Sitzung 814.)

169. Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch zwei, Absatz eins, des Protokolls wurden am 12. November bzw. 14. November 2012 abgegeben; das Protokoll ist somit gemäß dessen Artikel römisch zwei, Absatz 2, am 14. November 2012 in Kraft getreten.

Faymann