BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 12. November 2012

Teil römisch drei

156. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit

156. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit1

[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung in serbischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 17, Absatz eins, mit 1. Dezember 2012 in Kraft.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 155/2012.