Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 12. November 2012 |
Teil römisch drei |
156. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit |
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in serbischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 17, Absatz eins, mit 1. Dezember 2012 in Kraft.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 155/2012.