Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 6. September 2012 |
Teil römisch drei |
133. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1673 Ausschussbericht 1754 Sitzung 153. Bundesrat:, Ausschussbericht 8737 Sitzung 809.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Übereinkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Übereinkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut wurde am 27. Juni 2012 dem finnischen Außenministerium notifiziert; laut Mitteilung des Depositärs vom 21. August 2012 haben alle Vertragsparteien des Übereinkommens die Authentifizierung der deutschen und französischen Sprachfassung angenommen.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 1/2006.