BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 6. September 2012

Teil römisch drei

133. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1673 Ausschussbericht 1754 Sitzung 153. Bundesrat:, Ausschussbericht 8737 Sitzung 809.)

133.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut1; Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung

[Übereinkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Annahme der deutschen und französischen Sprachfassung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut wurde am 27. Juni 2012 dem finnischen Außenministerium notifiziert; laut Mitteilung des Depositärs vom 21. August 2012 haben alle Vertragsparteien des Übereinkommens die Authentifizierung der deutschen und französischen Sprachfassung angenommen.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 1/2006.