Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 16. August 2012 |
Teil römisch drei |
114. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Saudi-Arabien am 18. Juli 2012 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2012,) hinterlegt.
Faymann