BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 21. Juni 2012

Teil römisch drei

100. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1672 Ausschussbericht 1692 Sitzung 150. Bundesrat:, Ausschussbericht 8693 Sitzung 807.)

100.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 23, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Oktober 2011 bzw. 10. Mai 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 23, Absatz eins, mit 1. August 2012 in Kraft.

Faymann