BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 31. Mai 2011

Teil römisch drei

91. Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

91. Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in ungarischer Sprache siehe Anlagen]

[Ungarische Antwortnote siehe Anlagen]

[Ungarische Antwortnote, Übersetzung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 6, Absatz eins, mit 18. Jänner 2011 in Kraft getreten; gemäß derselben Bestimmung ist das Abkommen zwischen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung in Visaangelegenheiten vom 29. November 2007 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2009, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2009,) mit 18. Jänner 2011 außer Kraft getreten.

Faymann