BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 18. Jänner 2011

Teil römisch drei

9. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 870 Ausschussbericht 914 Sitzung 80. Bundesrat:, Ausschussbericht 8396 Sitzung 789.)

9.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens wurden jeweils am 10. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.

Faymann