BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 7. April 2011

Teil römisch drei

48. Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 610 Ausschussbericht 756 Sitzung 90. Bundesrat:, Ausschussbericht 7203 Sitzung 717.)

48.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO)1 samt Anlage

[Deutschsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Deutschsprachige Anlage siehe Anlagen]

[Englischsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Englischsprachige Anlage siehe Anlagen]

[Französischsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Französischsprachige Anlage siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. April 2005 bei der Regierung von Dänemark hinterlegt; das geänderte Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 20, Absatz 2, mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

Nach Mitteilung der Regierung von Dänemark haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder genehmigt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Ferner hat seit Inkrafttreten des geänderten Übereinkommens Montenegro am 17. Dezember 2010 seine Beitrittsurkunde hinterlegt.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 73/1998.