Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 15. Februar 2011 |
Teil römisch drei |
27. Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 452 Ausschussbericht 513 Sitzung 51. Bundesrat:, Ausschussbericht 8267 Sitzung 780.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Notenwechsel wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Schweizerische Antwortnote siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Dezember 2010 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel römisch vier, Absatz 2, mit 1. März 2011 in Kraft.
Faymann