Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 15. Februar 2011 |
Teil römisch drei |
26. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Luxemburg am 6. Dezember 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 12 aus 2009,) hinterlegt.
Faymann