Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 2. Februar 2011 |
Teil römisch drei |
22. Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 924 Ausschussbericht 1010 Sitzung 86. Bundesrat:, Ausschussbericht 8434 Sitzung 791.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ziffer 2 Die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. Dezember 2010 hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch achtzehn, Absatz 3, mit 8. März 2011 in Kraft.
Folgende Internationale Organisationen haben das Übereinkommen ratifiziert: European Public Law Organization (EPLO) und das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD).
Faymann