BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 2. Februar 2011

Teil römisch drei

22. Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 924 Ausschussbericht 1010 Sitzung 86. Bundesrat:, Ausschussbericht 8434 Sitzung 791.)

22.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ziffer 2 Die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation

[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. Dezember 2010 hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch achtzehn, Absatz 3, mit 8. März 2011 in Kraft.

Folgende Internationale Organisationen haben das Übereinkommen ratifiziert: European Public Law Organization (EPLO) und das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD).

Faymann