BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 17. November 2011

Teil römisch drei

168. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1064 Ausschussbericht 1118 Sitzung 100. Bundesrat:, Ausschussbericht 8481 Sitzung 795.)

168.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in bosnischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in kroatischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in serbischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Oktober 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 1. Jänner 2012 in Kraft.

Faymann