Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 17. November 2011 |
Teil römisch drei |
168. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1064 Ausschussbericht 1118 Sitzung 100. Bundesrat:, Ausschussbericht 8481 Sitzung 795.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in bosnischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in kroatischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in serbischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Oktober 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Faymann