BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 16. November 2011

Teil römisch drei

164. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

164. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Notifikation des folgenden Ramsar-Gebiets gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung1

Autertal – St. Lorenzener Hochmoor

Das St. Lorenzener Hochmoor, auch „Autertal" genannt (N 46°52’, E 13°55’)  befindet sich im Bundesland Kärnten im Gebiet der Gurktaler Alpen  in der Gemeinde Reichenau (Bezirk Feldkirchen) nahe der Turracher Höhe. Das Moorgebiet liegt in einem NW-SE ausgerichteten ca. 1,5 km langen Hochtal in 1470 m Seehöhe unmittelbar nördlich der Ortschaft St. Lorenzen. Das Hochtal wird im Osten von den Ausläufern des Großen (2270 m) und Kleinen Speikkofels (2109 m) und im Westen vom langgezogenen Grat des Hochkasers (1804 m) begrenzt.

Die Ermächtigung zur Abgabe dieser Notifikation wurde vom Bundespräsidenten am 2. August 2011 unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das obgenannte Gebiet wurde mit 12. September 2011 in die Liste der „Feuchtgebiete internationaler Bedeutung“ aufgenommen.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 225/1983, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 283/1993.