Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 19. Jänner 2011 |
Teil römisch drei |
13. Kundmachung: | Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:
Der Revisionsausschuss der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat anlässlich seiner 24. Tagung (Bern, 23. bis 25. Juni 2009) nachstehende Änderungen der Artikel 9 und 27 des Übereinkommens und der Anhänge B (CIM), E (CUI), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)1 beschlossen:
[Änderung der Artikel 9 und 27 des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung der Artikel 9 und 27 des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung der Artikel 9 und 27 des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) sind diese Änderungen gemäß Artikel 35, Paragraphen 2 und 3 des COTIF 1999 für alle Mitgliedstaaten am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 225/1985 idF BGBl. I Nr. 2/2008.