Jahrgang 2011 |
Ausgegeben am 18. August 2011 |
Teil römisch drei |
123. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Benin am 29. Juli 2011 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2010,) hinterlegt.
Faymann