BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2011

Ausgegeben am 6. Juli 2011

Teil römisch drei

104. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

104. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats hat Moldau am 15. April 2008 seine Beitrittsurkunde gemäß Artikel 17, des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 24 aus 2011,) hinterlegt.

Faymann