243. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe I) und der Polytechnischen Schule sowie Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen243. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule sowie Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Artikel IArtikel römisch eins
Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe I) und der Polytechnischen SchuleBekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe I) und der Polytechnischen Schule wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Artikel IIArtikel römisch zwei
Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, BGBl. Nr. 441/1991, in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 248/2008, wird wie folgt geändert:Die Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,, in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2008,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, Der Titel lautet:
„Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe II)“„Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe römisch zwei)“
2.Novellierungsanordnung 2, Die Überschrift der Anlage lautet:
„Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe II)“„Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe römisch zwei)“
3.Novellierungsanordnung 3, In der Anlage IV. Abschnitt (Lehrstoff) entfällt mit Ablauf des 31. August 2010 der Lehrstoff der 5. bis 8. Schulstufe.In der Anlage römisch vier. Abschnitt (Lehrstoff) entfällt mit Ablauf des 31. August 2010 der Lehrstoff der 5. bis 8. Schulstufe.
Schmied