BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 21. Juli 2010

Teil römisch zwei

243. Bekanntmachung:

Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule sowie Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

243. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule sowie Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Artikel römisch eins

Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Artikel römisch zwei

Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,, in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2008,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Titel lautet:

„Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe römisch zwei)“

Novellierungsanordnung 2, Die Überschrift der Anlage lautet:

„Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe römisch zwei)“

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage römisch vier. Abschnitt (Lehrstoff) entfällt mit Ablauf des 31. August 2010 der Lehrstoff der 5. bis 8. Schulstufe.

Schmied