Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 21. Juli 2010 |
Teil II |
243. Bekanntmachung: | Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule sowie Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen |
Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe römisch eins) und der Polytechnischen Schule wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend den Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 441/1991, in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. römisch II Nr. 248/2008, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Der Titel lautet:
Novellierungsanordnung 2, Die Überschrift der Anlage lautet:
Novellierungsanordnung 3, In der Anlage römisch IV. Abschnitt (Lehrstoff) entfällt mit Ablauf des 31. August 2010 der Lehrstoff der 5. bis 8. Schulstufe.
Schmied