- Ziffer einsReitsportsattlerei,
- Ziffer 2Taschnerei,
- Ziffer 3Fahrzeugsattlerei.
Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 25. Juni 2010 |
Teil römisch zwei |
190. Verordnung: | Sattlerei-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2008,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Sattlerei ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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4. |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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5. |
Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes |
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6. |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
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7. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen |
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8. |
Kenntnis der Materialien (wie z. B. Leder, Synthetik, Textilfutter, Gurten und Polstermaterialien) und Hilfsstoffe (Klebstoffe, Beschläge, Zubehör usw.), ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
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9. |
Anfertigen von einfachen Skizzen und Zeichnungen |
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10. |
Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Bedienungsanleitungen usw. |
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11. |
Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen (Metalle, Kunststoffe, Holz) |
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12. |
Grundkenntnisse der facheinschlägigen Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise |
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13. |
Durchführen berufs-spezifischer Berechnungen wie z. B. Materialbedarfs-berechnungen |
Ermitteln des Materialbedarfes sowie Auswählen und Überprüfen des erforderlichen Materials |
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14. |
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Mitarbeit bei der Auswahl und Prüfung auf Verwendbarkeit der betriebsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe |
Auswahl und Prüfung auf Verwendbarkeit der betriebsspezifischen Materialien und Hilfsstoffe |
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15. |
Messen sowie Anzeichnen von Bezugsmaterialien |
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16. |
Bearbeiten von Leder wie Schärfen sowie Einschlagen, Färben, Kleben und Reifeln von Kanten |
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17. |
Anfertigen von Schnittschablonen oder Stanzformen für den Zuschnitt |
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18. |
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Zuschneiden oder Ausstanzen von Werkstoffen |
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19. |
Kenntnis der Hand- und Maschinennähte, der Nadelarten und Nähgarne sowie der Sticharten von Hand (Vorder-, Hinter-, Kreuz- und Schwertstich) und der Nahtbilder mit Maschine (Stepp-, Keder- und Kappnaht) |
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20. |
Herstellen von Hand- und Maschinennähten zum Verbinden von Einzelteilen sowie Ausführen von Einfassarbeiten |
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21. |
Behandeln und Vorrichten von Polstermaterialien (wie z. B. Schaumstoff, Roshaar, Synthetikfasern) |
Kenntnis der Polstertechniken wie Aufpolstern, Formen und Verschließen |
Herstellen von Polsterungen oder Polsterteilen durch Aufpolstern, Formen und Verschließen |
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22. |
Auswählen und Anbringen von Zubehör wie z. B. Beschläge, Ösen, Nieten, Befestigungs- und Verschlusselemente |
Durchführen von Abschlussarbeiten an Werkstücken |
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23. |
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Materialgerechte Verpackung, und Lagerung der Produkte |
Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Produkte auf Fertigmaße, Verarbeitung und Funktionalität |
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24. |
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Fertigstellen der Produkte und gegebenenfalls Anpassen |
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25. |
Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der in der Sattlerei eingesetzten Geräte, Apparate und Maschinen wie zB Schneide- und Stanzmaschinen, Nähmaschinen |
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26. |
Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen von Geräten, Apparaten und Maschinen |
Einrichten, Bedienen und Überwachen von Geräten, Apparaten und Maschinen |
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27. |
– |
Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Geräten, Apparaten und Maschinen |
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28. |
Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
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29. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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30. |
Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software |
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31. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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32. |
Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung von Reststoffen sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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33. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
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34. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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35. |
Grundkenntnisse über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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36. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Grundkenntnisse der anatomischen Grundlagen von Mensch und Tier (z. B. Bewegungsabläufe) sowie des Reit- und Fahrsports |
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2. |
Kenntnis der betrieblichen Produkte (Form, Funktion, Wirkungsweise, Verwendung) wie Reitsportartikel, Sportartikel und anderen Artikeln aus Leder sowie deren Herstellungsweise |
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3. |
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Maßnehmen und Dokumentieren der Maße |
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4. |
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Vermessen und Zuschneiden der Einzelteile nach Qualität und funktionellen Gesichtspunkten |
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5. |
Bearbeiten von Leder insbesondere Abziehen von Kanten, Aufputzen, Spalten, Lochen sowie Aufkeilen von Schlaufen |
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6. |
Ausführen von Näharbeiten (z. B. Biesen-, Wulst- und Sattlernähte) von Hand und mit Maschinen zum Verbinden von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien sowie beim Anbringen von Ziernähten |
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7. |
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Auftragsgemäßes Festlegen von Zubehör und Beschlägen |
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8. |
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Herstellen von Polsterungen für Reitsportartikel, Sportartikel und anderen Artikeln aus Leder aus verschiedenen Polstermaterialien |
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9. |
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Fertigstellen der Produkte und gegebenenfalls Anpassen und Prüfen der Funktion |
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10. |
Reparieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder |
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11. |
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Stilgerechtes Restaurieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder |
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12. |
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Beraten der Kunden über die Pflege der Produkte |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der betrieblichen Produkte (Form, Funktion) wie Lederwaren mit Korpus, Lederwaren ohne Korpus und Kleinlederwaren sowie deren Herstellungsweise |
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2. |
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Mitarbeit beim Anfertigen von Entwurfsskizzen für Lederwaren (z. B. Handtaschen, Kleinlederwaren, Koffer, Mappen) |
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3. |
Kenntnis der Schnitt- und Arbeitsmuster |
Entwickeln von Schnitt- und Arbeitsmustern |
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4. |
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Festlegen von Zubehör und Beschlägen nach funktionellen und optischen Gesichtspunkten |
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5. |
Mitarbeit beim Vorrichten der Außen- und Innenmaterialien wie Schärfen und Spalten von Leder, Schärfen und Abstoßen von Einlagematerialien, Prägen von Lederteilen, Verkleben von Einzelteilen, Einarbeiten von Versteifungen, Herstellen von Kedern mit und ohne Einlagen |
Vorrichten der Außen- und Innenmaterialien wie Schärfen und Spalten von Leder, Schärfen und Abstoßen von Einlagematerialien, Prägen von Lederteilen, Verkleben von Einzelteilen, Einarbeiten von Versteifungen, Herstellen von Kedern mit und ohne Einlagen |
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6. |
Ausführen von Näharbeiten von Hand und mit Maschinen zum Verbinden von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien |
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7. |
– |
Herstellen von Lederwaren mit Korpus inklusive Gestaltung der Innenaufteilung und Einpassen und Anbringen des Innenfutters |
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8. |
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Herstellen von Lederwaren ohne Korpus (mit aufgezogenem, gespannten oder eingehängtem Futter) inklusive Anfertigen und Einarbeiten von Falten |
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9. |
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Herstellen von Kleinlederwaren inklusive Anfertigen der Inneneinrichtungen und Einschlagen mit Außendecken |
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10. |
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Anbringen von Schlössern, Schnallen, Ringen, Griffen, Metallbügeln usw. |
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11. |
Reparieren von Lederwaren |
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12. |
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– |
Stilgerechtes Restaurieren von Lederwaren |
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13. |
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– |
Beraten der Kunden über die Pflege der Produkte |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der betrieblichen Produkte (Form, Funktion) wie Polsterungen, Verdecke, Planen, Bodenbeläge, Innenverkleidungen für Fahrzeuge |
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2. |
Kenntnis der verschiedenen Polsterungen wie feste und lose Polster, mit Federkern, Schaumstoffen und Füllungen |
Mitarbeit beim Herstellen von Polsterungen durch Polsteraufbauten (Formen, Kleben und Wattieren von Schaumstoffen) sowie von Federkernpolstern und Fertigpolstern |
Herstellen von Polsterungen durch Polsteraufbauten (Formen, Kleben und Wattieren von Schaumstoffen) sowie von Federkernpolstern und Fertigpolstern |
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3. |
Kenntnis der verschiedenen Nahtbilder für Bezüge |
Anfertigen von Bezügen mit verschiedenen Nahtbildern |
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4. |
Kenntnis der verschiedenen Bezugstechniken |
Mitarbeit beim Herstellen von Bezügen durch Aufteilen und Gestalten von Bezugsflächen sowie Befestigen von Bezugsstoffen durch Nageln, Spannen, Nieten, Kleben und Klammern |
Herstellen von Bezügen durch Aufteilen und Gestalten von Bezugsflächen sowie Befestigen von Bezugsstoffen durch Nageln, Spannen, Nieten, Kleben und Klammern |
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5. |
Mitarbeit beim Messen, Anpassen und Zuschneiden von Bahnen für Verdecke und Planen sowie Schweißen, Nähen und Kleben der Zuschnittteile |
Messen, Anpassen und Zuschneiden von Bahnen für Verdecke und Planen sowie Schweißen, Nähen und Kleben der Zuschnittteile |
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6. |
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Anbringen von Zubehörteilen sowie Einsetzen der Scheiben |
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7. |
Mitarbeit beim Montieren von Verdecken und Planen sowie von deren Zubehör unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Vorgaben |
Montieren von Verdecken und Planen sowie von deren Zubehör unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Vorgaben |
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8. |
Mitarbeit beim Aus- und Einbau von Fahrzeugteilen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen |
Aus- und Einbau von Fahrzeugteilen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen |
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9. |
Mitarbeit beim Gestalten und Herstellen der Innenverkleidung durch z. B. Auswahl der Bodenbeläge sowie deren Zuschnitt, Einfassung und Verlegung |
Gestalten und Herstellen der Innenverkleidung durch z. B. Auswahl der Bodenbeläge sowie deren Zuschnitt, Einfassung und Verlegung |
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10. |
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Verkleiden von Innenausstattungsteilen |
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11. |
Reparieren und Restaurieren von Innenverkleidungen, Planen und Verdecken |
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12. |
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– |
Restaurieren von Innenverkleidungen, Planen und Verdecken |
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13. |
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– |
Beraten der Kunden über die Pflege der Produkte und die Ausgestaltung von Innenverkleidungen |
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Mitterlehner