Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 25. Juni 2010 |
Teil römisch zwei |
188. Verordnung: | Metallgießer/in-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2008,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Metallgießer/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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4. |
Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes |
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5. |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Mitarbeit bei der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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6. |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
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7. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennungsmöglichkeiten von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen |
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8. |
Kenntnis der Werk- (Metalle, Legierungen) und Hilfsstoffe, ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
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9. |
Lesen, Interpretieren und Anfertigen von einfachen Skizzen und Werkzeichnungen |
Lesen, Interpretieren und Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen sowie gießgerechtes Überarbeiten von Gussteilzeichnungen (Formschräge, Formteilung, Schrumpf- und Bearbeitungszugaben) |
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10. |
Lesen von technischen Unterlagen wie zB Plänen, Bedienungsanleitungen, Handbüchern, Wartungsanleitungen |
Grundkenntnisse des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) |
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11. |
Grundausbildung in der Werkstoffbearbeitung wie zB Sägen, Feilen, Drehen, Bohren, Schleifen, Messen und Anreißen |
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12. |
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Kenntnis des Herstellens von einschlägigen unlösbaren Verbindungen (wie zB Gasschmelzschweißen, Schutz-gasschweißen, Elektroschweißen) unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung |
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13. |
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Anwenden von Trenntechniken wie zB Trennen mit Winkelschleifern, Brennschneidern unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung |
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14. |
Grundkenntnisse der Prüfung von Werk- und Hilfsstoffen |
Kenntnis der praktischen Prüfung von Werk- und Hilfsstoffen mittels chemischer und physikalischer Prüfverfahren wie zB Sandkontrolle und Härteprüfungen |
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15. |
Grundkenntnisse der verschiedensten Formgebungs-technologien und deren Anwendungen für den Metallguss |
Kenntnis der Formgebungstechnologien und deren Anwendungen wie zB Handformtechnik, Maschinenformtechnik, Dauerformen, Feinguss, Kokillen- und Druckguss |
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16. |
Grundkenntnisse der Anschnitt- und Speisertechnik |
Mitarbeit beim Anwenden der Anschnitt- und Speisertechnik (gerichtete Erstarrung, Kühlkokillen sowie das Setzen von Form- und Kernentlüftungen) |
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17. |
Grundkenntnisse der Modellwerkstoffe und , -einrichtungen |
Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen |
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18. |
Grundkenntnisse der Form- und Kernwerkstoffe |
Kenntnis der Aufbereitung, Verarbeitung und Prüfung von Form- und Kernwerkstoffen |
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19. |
Herstellen einfacher Formen und Kerne |
Herstellen von mehrteiligen Formen, Formbehelfen und schwierigen Kernen |
Herstellen von komplizierten Formen, Kernen und Kern-stücken |
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20. |
Mitarbeit beim Zusammen-bauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertig-machen (Säubern, Ver-klammern, Beschweren) der Formen |
Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen, |
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21. |
Grundkenntnisse des Schmelzens, Legierens und den Schmelzbehandlungen metallischer Gusswerkstoffe |
Kenntnis der Schmelz- und Warmhalteeinrichtungen sowie deren Funktion (zB Elektroöfen, Kupolöfen, Flammöfen, Lichtbogenöfen, Induktionsöfen) |
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22. |
Mitarbeit beim Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen |
Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen |
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23. |
Grundkenntnisse der Vergieß-techniken |
Vorbereiten des Gießprozesses wie zB Gießtemperatur, Gießzeit, Pfannenmanagement sowie Abschlacken und Abgießen der Formen und Beachtung der Anweisungen und Vorschriften |
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24. |
Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen |
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25. |
Kenntnis des Nachbearbeitens der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten sowie der mechanischen Bearbeitung |
Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten |
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26. |
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Kenntnis der Oberflächen- und Wärmebehandlung von Gussteilen |
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27. |
Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik |
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28. |
Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik |
Mitarbeit beim Bedienen und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen |
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29. |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV |
Protokollieren und grafisches Auswerten von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV |
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30. |
Kenntnis des Entstehens und Vermeidens von Gussfehlern sowie des Beurteilens (wie zB auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit) von Gussteilen |
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31. |
Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements |
Mitarbeit bei der Qualitätssicherung wie zB von Gusskontrollen auf Maßhaltigkeit, Härte, Oberflächenbeschaffenheit und Dichte |
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32. |
Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie Hinweise über die Gefahren beim Transport |
Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren |
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33. |
Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke |
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34. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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35. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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36. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere des Brandschutzes sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
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37. |
Grundkenntnisse der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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38. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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39. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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40. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Mitterlehner