BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 16. Juni 2010

Teil römisch zwei

177. Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zur Aufhebung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild

177.

Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG

Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1

Auflösung

Die „Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild“, kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1980,, wird aufgehoben.

Artikel 2

Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Für das Land Kärnten:

Der Landeshauptmann

Dörfler

Für den Bund:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Berlakovich

Faymann