Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 16. Juni 2010 |
Teil römisch zwei |
177. Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zur Aufhebung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild |
Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Die „Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild“, kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1980,, wird aufgehoben.
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
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Für das Land Kärnten: Der Landeshauptmann Dörfler |
Für den Bund: Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Berlakovich |
Faymann