Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 23. August 2010 |
Teil römisch drei |
85. Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 583 Ausschussbericht 615 Sitzung 57. Bundesrat:, Ausschussbericht 8290 Sitzung 783.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[Protokoll in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde zum Protokoll wurde am 18. Juni 2010 beim Generalsekretär der IMO hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, für Österreich mit 16. September 2010 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, genehmigt oder sind ihm beigetreten:
Cook Inseln, Dominikanische Republik, Estland, Fidschi, Lettland, Liechtenstein, Marshallinseln, Nauru, Schweiz, Serbien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Türkei, Vanuatu.
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat die Schweiz nachstehende Erklärung abgegeben:
Die Schweiz erklärt, dass Artikel 2bis des Übereinkommens, wie im Protokoll vom 14. Oktober 2005 enthalten, nicht so ausgelegt werden darf, als ob er in anderer Hinsicht rechtswidrige Handlungen entschuldigt oder rechtsmäßig macht oder die Erhebung einer Klage nach anderen Rechtsvorschriften ausschließt.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 406/1992.