BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 23. August 2010

Teil römisch drei

85. Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 583 Ausschussbericht 615 Sitzung 57. Bundesrat:, Ausschussbericht 8290 Sitzung 783.)

85.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt1

[Protokoll in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde zum Protokoll wurde am 18. Juni 2010 beim Generalsekretär der IMO hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, für Österreich mit 16. September 2010 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, genehmigt oder sind ihm beigetreten:

Cook Inseln, Dominikanische Republik, Estland, Fidschi, Lettland, Liechtenstein, Marshallinseln, Nauru, Schweiz, Serbien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Türkei, Vanuatu.

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat die Schweiz nachstehende Erklärung abgegeben:

Die Schweiz erklärt, dass Artikel 2bis des Übereinkommens, wie im Protokoll vom 14. Oktober 2005 enthalten, nicht so ausgelegt werden darf, als ob er in anderer Hinsicht rechtswidrige Handlungen entschuldigt oder rechtsmäßig macht oder die Erhebung einer Klage nach anderen Rechtsvorschriften ausschließt.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 406/1992.