BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 23. August 2010

Teil römisch drei

84. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 29 Ausschussbericht 178 Sitzung 27. Bundesrat:, Ausschussbericht 7740 Sitzung 747.)

84.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal1

[Fakultativprotokoll in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Fakultativprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Oktober 2007 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Fakultativprotokoll tritt gemäß seinem Artikel römisch sechs, Absatz eins, mit 19. August 2010 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Fakultativprotokoll ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind ihm beigetreten:

Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Deutschland, Frankreich, Guatemala, Jamaika, Kenia, Liechtenstein, Mali, Monaco, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Vereinigtes Königreich.

Faymann

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 180/2000.