BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 23. August 2010

Teil römisch drei

72. Kundmachung:

Geltungsbereich des Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr

72. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 3 aus 2000,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Albanien

9. August 2010

Liberia

16. September 2006

Litauen

1. Dezember 2006

Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Abkommen abgegeben:

Staaten:

mit Wirksamkeit vom:

Montenegro

3. Juni 2006

Serbien

27. April 1992

Auf Grund einer Erklärung der Volksrepublik China findet das Abkommen mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 1999 auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung.

Faymann