BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 14. Juli 2010

Teil römisch drei

61. Kundmachung:

Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

61. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 2007,) hinterlegt:

1. Übereinkommen:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Malediven

2. Oktober 2007

St. Kitts und Nevis

6. Juli 2010

2. Fakultativprotokoll:

Rumänien hat am 19. September 2007 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten hinterlegt.

Faymann