Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 14. Juli 2010 |
Teil römisch drei |
61. Kundmachung: | Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 2007,) hinterlegt:
|
Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
|
Malediven |
2. Oktober 2007 |
|
St. Kitts und Nevis |
6. Juli 2010 |
Rumänien hat am 19. September 2007 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten hinterlegt.
Faymann