Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 30. Juni 2010 |
Teil römisch drei |
58. Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 441 Ausschussbericht 509 Sitzung 51. Bundesrat:, Ausschussbericht 8263 Sitzung 780.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Notenwechsel wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Protokoll siehe Anlagen]
[Luxemburgische Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Juni 2010 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel römisch zwei, Absatz 2, mit 1. September 2010 in Kraft.
Faymann