Jahrgang 2010 |
Ausgegeben am 12. Mai 2010 |
Teil römisch drei |
44. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 448 Ausschussbericht 508 Sitzung 51. Bundesrat:, Ausschussbericht 8262 Sitzung 780.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG wird genehmigt.
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in niederländischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 3, des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 26. April 2010 (eingelangt am 29. April 2010) abgegeben; das Protokoll tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Juli 2010 in Kraft.
Faymann