BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2010

Ausgegeben am 22. April 2010

Teil römisch drei

38. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 453 Ausschussbericht 514 Sitzung 51. Bundesrat:, Ausschussbericht 8268 Sitzung 780.)

38.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in italienischer Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 3, des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 25. Februar 2010 (eingelangt am 4 März 2010) abgegeben; das Protokoll tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Juni 2010 in Kraft.

Faymann