BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 22. Dezember 2009

Teil römisch zwei

475. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck

475. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck, geändert wird

Auf Grund des Paragraph 124, Absatz 6 a, des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. römisch eins Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2009,, wird verordnet:

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 486 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph 4, wird das Datum „31. Dezember 2010“ durch das Datum „31. Dezember 2012“ ersetzt.

Hahn