- Ziffer einsGebrauchskeramik,
- Ziffer 2Baukeramik,
- Ziffer 3Industriekeramik.
Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 30. Juni 2009 |
Teil römisch zwei |
204. Verordnung: | Keramiker/in-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2008,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Keramiker/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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4. |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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5. |
Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes |
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6. |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
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7. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen |
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8. |
Kenntnis der Rohstoffe, Werkstoffe (Steingut, Steinzeug, Porzellan) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
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9. |
Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, usw. |
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10. |
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Mitarbeit bei der Auswahl und Prüfung auf Verwendbarkeit der betriebsspezifischen Roh- und Hilfsstoffe |
Auswahl und Prüfung auf Verwendbarkeit der betriebsspezifischen Roh- und Hilfsstoffe |
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11. |
Kenntnis der Masseherstellung (Rezepturen, Lagerung) sowie Aufbereiten von Masserohstoffen durch Abwiegen, Mischen, Zerkleinern und Homogenisieren; Einlagern von Massen |
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12. |
Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie zB Berechnen von Flächen und Volumen |
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13. |
Gips aufbereiten und Herstellen von Formen |
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14. |
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Oberflächenbehandlung der Arbeitsformen |
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15. |
Herstellen von Modellen unter Berücksichtigung der Schwindung sowie Herstellen von einfachen und mehrteiligen Gipsformen |
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16. |
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Anfertigen von Modellzeichnungen mit Schwindungszugabe |
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17. |
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Garnieren und Nachbereiten von keramischen Rohlingen (zB Anpassen, Aufrauen, Anschlickern, Ansetzen von Formteilen, Abdrehen, Retuschieren, Verputzen und Verschwammen von Rohlingen) |
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18. |
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Kenntnis der Zusammensetzung und Herstellung von Glasuren, Engoben und Farben |
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19. |
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Abwiegen, Mischen und Aufbereiten von Glasuren, Engoben und Farben |
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20. |
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Veredeln keramischer Oberflächen durch plastisches und flächiges Dekorieren mit Glasuren, Engoben und Farben |
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21. |
Kenntnis des Trocken- und Brennvorganges (Ofenbeschickung, Brand, Ofenausnehmung) sowie der Trocknungs-, Setz- und Brennfehler |
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22. |
Trocknen von keramischen Rohlingen |
Einsetzen von Brenngut sowie Mitarbeit beim Bedienen und Überwachen des Brennofens |
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23. |
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Materialgerechte Verpackung, und Lagerung der Produkte |
Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Produkte auf die häufigsten Fehler an keramischen Erzeugnissen wie zB Haarrisse, Blasenbildung, Fremdeinschlüsse usw. |
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24. |
Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
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25. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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26. |
Kenntnis der betriebsspezifischen Hard- und Software |
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27. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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28. |
Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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29. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
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30. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
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31. |
Grundkenntnisse über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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32. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Gießen von Hohlkörpern |
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2. |
Drehen und Formen einfacher Gegenstände |
Drehen und Formen mittelschwieriger Gegenstände (wie zB Vorbereiten, Einteilen, Zentrieren, Aufbrechen und Hochziehen der Drehmasse, Formen des Fußes, Bauches und Halses) |
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3. |
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Drehen und Formen schwieriger Gegenstände (wie zB Formen von schwierigen Rändern und Tüllen, Drehen und Fertigmachen von Deckeln) |
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4. |
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Ein- und Überdrehen (Vorbereiten, Einteilen, Ein- und Auflegen der Masse, Vorformen der Masse mit der Hand, Fertigformen der Masse per Schablone) |
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5. |
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Abdrehen des Rohlings mittels Abdrehwerkzeugen; Abdrehabfall wiederverwerten |
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6. |
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Vorbereiten der Henkelmasse (Kneten, Walken, Rollen), Herstellen der Henkel (Ziehen, Rollen, Pressen) und Angarnieren |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Gießen von Baukeramik |
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2. |
Formen vom Blätterstock (Vorbereiten der Masse, Stock aufschlagen, Schneiden der Blätter von Stock, Ausformen, Aufbauen und Überschlagen mit dem Masseblatt) |
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3. |
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Formen vom Massestrang (Vorbereiten der Masse, Kachelzeug mit Schablone ziehen und auf Gehrung zuschneiden, Herstellen von Schablonen) |
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4. |
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Modellieren von Baukeramik durch Vorbereiten der Masse, freies Modellieren der Baukeramik sowie der Verzierteile, Auflegen und Angarnieren der Verzierteile |
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5. |
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Fertigmachen von Baukeramik (Verstegen, Angarnieren, Anbringen von Befestigungs- und Verbindungs-vorrichtungen, Ausschneiden) |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Arbeitsvorgänge und des Arbeitsablaufes beim Formen (Drehen, Gießen, Pressen) von Gegenständen in der Serienfertigung |
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2. |
Manuelles Formen von keramischen Rohlingen |
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3. |
Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Formgebungs-maschinen |
Herstellen von Arbeitsformen aus Gips oder Kunststoff sowie Einsetzen der Arbeitsformen in die Formgebungsmaschinen und Prüfen der Pass-genauigkeit |
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4. |
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Umrüsten und Einrichten von Formgebungsmaschinen |
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5. |
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Bedienen und Überwachen von Formgebungsmaschinen zum Formen (Gießen, Pressen) von keramischen Rohlingen |
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6. |
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Wartung, Pflege und einfache Instandhaltung der Formgebungsmaschinen |
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7. |
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Protokollierung und grafische Auswertung von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV |
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Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Mitterlehner